Bagatellschäden sind Schäden, die eine bestimmte Schadenshöhe nicht überschreiten, weswegen diese auch Kleinschäden genannt werden.
Die Bagatellschadengrenze ist in der Rechtsprechung uneinheitlich, liegt aber zwischenzeitlich laut mehreren Urteilen des BGHs bei circa 750,- €. Liegt die Schadenshöhe unterhalb dieser Grenze, übernehmen einige Versicherungen den Betrag für den Sachverständigen nicht.
Liegt die Schadenshöhe oberhalb der Bagatellschadensgrenze, wird in der Regel der Betrag voll übernommen. Bei Bagatellschäden bietet sich als Alternative zum Schadengutachten die Reparaturkosten- Kalkulation an. Wie der Name sagt, werden dabei nur die Reparaturkosten ermittelt.