Nutzen Sie Ihre freie Wahl oder lassen Sie sich den Gutachter durch eine Versicherung stellen? Sie haben das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Dadurch profitieren Sie von einer Unabhängigkeit und Objektivität in den Gutachten, die bei Gutachtern von Versicherungen nicht garantiert werden können.
Die entstehenden Kosten für die Erstellung des Gutachtens trägt die Versicherung des Unfallgegners. Sollten Sie eine Teilschuld am Unfall haben, verzichten wir oftmals auf Ihren Anteil unserer Kosten. Für Sondergutachten erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und vereinbaren gern einen Termin, der Ihnen am besten passt. Wir richten uns, so gut es geht, nach Ihnen. Rufen Sie jetzt bei uns an und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin!
Wir sind im gesamten Landkreis Stade, Apensen und Buxtehude für Sie unterwegs.
Wichtige Information: Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Wir berechnen auch die Wertminderung. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug gern auch vor Ort bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.